Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine neue Frage für jeden, der fürs Alter spart: Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan? Beide investieren in ETFs. Der Unterschied liegt in Förderung, Steuern und Flexibilität. Bei 60.000 und 90.000 Euro Bruttogehalt fällt die Rechnung deutlich unterschiedlich aus.
Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan im Vergleich
Das Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger von Riester. Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt, Anbieter starten zum 1. Januar 2027. Du legst in Fonds und ETFs an, der Staat zahlt Zulagen, und das Finanzamt gewährt einen Sonderausgabenabzug. Im Gegenzug ist das Geld bis zur Rente gebunden, und der geförderte Teil wird bei der Auszahlung voll versteuert.
Ein normaler ETF-Sparplan bekommt keine Förderung. Dafür kommst Du jederzeit an Dein Geld, und versteuert werden nur die Gewinne. Die Grundlagen zum neuen Depot findest Du in meinem Beitrag Altersvorsorgedepot 2027.
So viel Förderung gibt es im Altersvorsorgedepot
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 % drauf, auf den Teil zwischen 360 und 1.800 Euro weitere 25 %. Das ergibt höchstens 540 Euro Grundzulage. Pro Kind mit Kindergeldanspruch kommen bis zu 300 Euro dazu. Einzahlen darfst Du bis 6.840 Euro im Jahr, gefördert werden aber nur die ersten 1.800 Euro (Quellen: Bundesrat, Beschluss vom 8. Mai 2026, zusammengefasst bei Otto Schmidt; Förderübersicht von finanz.de, Stand Oktober 2026).
Die Zulage ist erst der Anfang. Eigenbeitrag plus Zulage, also bis zu 2.340 Euro ohne Kinder, kannst Du als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Ist sie höher, bekommst Du die Differenz erstattet (Deubner Steuern und vorsorgedepot-lotse.de, Stand August 2026). Diese Erstattung landet auf Deinem Konto, nicht im Depot.
Rechenbeispiel bei 60.000 und 90.000 Euro brutto
Annahmen für beide Fälle: ledig, keine Kinder, 150 Euro Eigenbeitrag im Monat, also 1.800 Euro im Jahr. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro Einkommen. Bei 60.000 Euro brutto liegt er nach meiner Schätzung bei rund 35 %. Bei 90.000 Euro brutto liegt Dein zu versteuerndes Einkommen über 69.879 Euro, ab dort gilt 2026 der Spitzensteuersatz von 42 % (§ 32a EStG). Soli und Kirchensteuer lasse ich weg.
Bei 60.000 Euro bringen 2.340 Euro Sonderausgaben rund 819 Euro Steuerersparnis. Abzüglich der 540 Euro Zulage erstattet Dir das Finanzamt etwa 279 Euro zusätzlich. Auf Deine 1.800 Euro gibt es damit rund 45 % Förderung im Jahr.
Bei 90.000 Euro sind es 982,80 Euro Steuerersparnis. Nach Abzug der Zulage bleiben 442,80 Euro zusätzliche Erstattung. Das entspricht knapp 55 % Förderung auf Deinen Eigenbeitrag.
Über die lange Strecke sieht das so aus. Annahmen: 30 Jahre Laufzeit, 5 % Wertentwicklung pro Jahr nach Kosten in beiden Varianten, gleiche ETFs. Das ist ein Rechenbeispiel, keine Prognose.
- Altersvorsorgedepot: 2.340 Euro im Jahr (Beitrag plus Zulage) wachsen auf rund 155.500 Euro. Weil alles im Alter versteuert wird, bleiben bei angenommenen 25 % Steuer etwa 116.600 Euro, bei 30 % etwa 108.800 Euro.
- ETF-Sparplan: 1.800 Euro im Jahr wachsen auf rund 119.600 Euro. Versteuert wird nur der Gewinn von rund 65.600 Euro, und davon dank Teilfreistellung nur 70 %. Bei 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli sind das gut 12.100 Euro Steuer, es bleiben etwa 107.500 Euro.
Dazu kommen beim Altersvorsorgedepot die jährlichen Steuererstattungen. Über 30 Jahre sind das ohne Zinsen rund 8.400 Euro bei 60.000 Euro brutto und rund 13.300 Euro bei 90.000 Euro brutto. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr senkt die Steuer beim ETF-Sparplan noch etwas, wenn Du die Entnahmen über mehrere Jahre verteilst. Das habe ich nicht eingerechnet.
Wie die beiden Varianten besteuert werden
Beim ETF-Sparplan zahlst Du 25 % Abgeltungsteuer plus Soli auf Gewinne, insgesamt 26,375 %. Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz), 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben über den Sparerpauschbetrag ganz frei (§ 20 Abs. 9 EStG). Jedes Jahr fällt eine kleine Vorabpauschale an, die später mit dem Verkaufsgewinn verrechnet wird.
Beim Altersvorsorgedepot fallen in der Ansparphase keine Steuern auf Erträge an. Bei der Auszahlung wird der geförderte Teil voll mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Das ist der Haken an der Rechnung oben: Wie gut das Depot am Ende abschneidet, hängt von Deinem Steuersatz im Ruhestand ab. Den kennt heute niemand.
Flexibilität kostet im Altersvorsorgedepot Geld
Ausgezahlt wird als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Zu Beginn darfst Du bis zu 30 % auf einmal entnehmen. Holst Du vorher Geld aus dem geförderten Teil, musst Du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (Übersichten von extraETF und capitalo.de, Stand Oktober 2026). Ausnahme ist die Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie. Eine vermietete Kapitalanlage ist davon ausgeschlossen, und Anbieter müssen die Eigenheim-Option nicht anbieten.
Ein typischer Fall, als Beispiel: 32 Jahre, Projektmanager, 90.000 Euro brutto. In fünf Jahren soll die erste vermietete Eigentumswohnung kommen, dafür braucht es Eigenkapital. Steckt dieses Geld im Altersvorsorgedepot, ist es für den Kauf blockiert. Hier ist ein ETF-Sparplan die bessere Wahl für das Eigenkapital, und das geförderte Depot läuft mit 150 Euro im Monat nebenher.
Für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt und für wen nicht
Es lohnt sich, wenn Du heute einen hohen Steuersatz hast, im Alter voraussichtlich weniger versteuerst und das Geld sicher bis zur Rente liegen lassen kannst. Mit Kindern wird es noch attraktiver, weil die Kinderzulage dazukommt. Auch Selbstständige sind jetzt förderberechtigt.
Es lohnt sich auch, wenn Du später ein Eigenheim kaufen oder bauen willst. Mit dem passenden Vertrag kannst Du das geförderte Guthaben für eine selbst genutzte Immobilie einsetzen, ohne Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Nicht jeder Anbieter bietet diese Option an, und die Details stehen voraussichtlich erst ab 2027 fest. Ob das Geld später für Dein Eigenheim frei ist, entscheidet sich also schon beim Abschluss. Genau deshalb lohnt sich hier eine Beratung, bevor Du unterschreibst.
Weniger gut passt es, wenn Du in den nächsten Jahren Eigenkapital für Immobilien als Kapitalanlage brauchst, wenn Du mit hohen Renten oder Mieteinnahmen im Alter rechnest oder wenn Du mehr als 1.800 Euro im Jahr sparen willst. Jeder Euro darüber bekommt keine Förderung mehr, ist aber trotzdem bis zur Rente gebunden. Für diesen Teil ist ein steueroptimierter ETF-Sparplan meist freier.
Was noch offen ist
Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums fehlt noch. Ungeklärt ist unter anderem, wie Teilauszahlungen im Detail besteuert werden und ob auf die Auszahlungen Kranken- und Pflegebeiträge anfallen. Beim frühesten Auszahlungsalter nennen Ratgeber unterschiedliche Werte (62 oder 65 Jahre). Welche Anbieter mit welchen Kosten starten, zeigt sich erst zum Jahreswechsel. Das Standarddepot ist auf 1 % Effektivkosten im Jahr gedeckelt, ein günstiger ETF-Sparplan liegt oft deutlich darunter.
Fazit
Unter den Annahmen oben ist das Altersvorsorgedepot für die ersten 1.800 Euro im Jahr bei 60.000 oder 90.000 Euro Gehalt schwer zu schlagen, die Förderung liegt im Beispiel bei 45 bis 55 % pro Jahr. Alles darüber und jedes Geld, das Du vor der Rente brauchen könntest, gehört in einen flexiblen ETF-Sparplan. Für viele Berufstätige ist deshalb die Kombination aus beiden die sauberste Lösung.
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